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Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung regeln Sie als Erblasser Ihre gewünschte Vermögensnachfolge und vermeiden dadurch Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.

Mag. Johannes Koman - Erbrecht - Sie sind Erblasser
Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg: Mag. Johannes Koman
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg

Eine rechtzeitige Nachlassplanung sorgt dafür, dass nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen in die richtigen Hände fällt. Es gibt die Möglichkeit die Erben in einem Testament oder in einem Erbvertrag zu bestimmen. Aber auch in Form einer Schenkung zu Lebzeiten, können Sie Ihren Vermögensgegenstände im Familienbesitz erhalten. Kommt es zu einem Sterbefall müssen einige erbrechtliche Sachverhalte geregelt werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg kann Sie über alle notwendigen Schritte umfassend aufklären. 

Sie sind Erblasser?

Ein Erblasser ist derjenige, der durch sein eigenes Ableben eine Erbschaft hinterlässt. Dabei kann ein Erblasser immer nur eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes sein. Die Vermögenswerte des Erblassers sind zusammen die Verlassenschaft. Diese kann an eine Erbengemeinschaft gehen, an einen Alleinerben oder unter mehreren Erben aufgeteilt werden.

Jedoch gehören auch die Schulden und nicht nur das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Todes vorhanden ist, zur Verlassenschaft des Erblassers. Es ist empfehlenswert, die eigene Nachlassplanung so früh wie möglich in Angriff zu nehmen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten – entweder eine gewillkürte Erbfolge oder die gesetzliche Erbfolge.

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Testament

Das einseitige Testament erstellen ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers und entspricht allein seinen persönlichen Wünschen zur Verteilung seines Vermögens nach seinem Ableben. Grundsätzlich kann jeder ein Testament selbst erstellen. Ohne eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg (oder Notar) können jedoch Formfehler entstehen, die das Testament ungültig machen können.

In Österreich gibt es keine Testamentspflicht. Jedoch tritt ohne Testament oder letztwillige Verfügung dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft und gewisse Erben erhalten nur den gesetzlichen Teil am Erbe durch die Erbquote. Ein Testament sollte immer sicher verwahrt werden. Die Registrierung beim Testamentsregister hilft dabei, den „letzten Willen“ zu schützen.

Es gibt unterschiedliche Formen für das Testament erstellen in Österreich, das man entweder als eigenhändiges Testament, fremdhändiges Testament oder mündliches Testament erstellen kann.

Schenkungsvertrag

Der Schenkungsvertrag in Österreich entsteht immer dann, wenn ein Beschenkter eine geschenkte Sache wie einen Vermögensgegenstand oder ein Geldgeschenk von einer anderen Person annimmt. Diese Person nennt man Geschenkgeber. Beim Schenkungsvertrag erhält der Geschenkgeber keine Gegenleistung für sein Geschenk.

Lehnt der Beschenkte das Geschenk ab, kommt auch kein Schenkungsvertrag zustande. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten ist zu berücksichtigen, dass diese in einem späteren Erbfall zu Erbstreitigkeiten führen kann. Deshalb empfiehlt es sich immer, einen Schenkungsvertrag schriftlich bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg abzuschließen.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist immer ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch einen Erbvertrag Notar beglaubigt werden muss. Im Gegensatz zum Testament werden beim Erbvertrag die beteiligten Erben frühzeitig miteinbezogen und bestätigen die Regelungen mit ihrer Unterschrift.

Ein häufiges Erbvertrag Beispiel ist eine Übernehmensübergabe an die Nachkommen nach dem eigenen Ableben.

Stiftung

Neben einer Verteilung des eigenen Vermögens an die Hinterbliebenen kann ein Erblasser auch eine Stiftung gründen. Dafür kann es familiäre oder steuerliche Gründe geben. Dabei sind oft hohe Erbschaftssteuern bei den Erben von Familienunternehmen ein Problem, das ein Unternehmen in ernste Liquiditätsprobleme bringen kann. Deshalb kann die Gründung einer Stiftung auch das Familienvermögen schützen.

Außerdem kann die Gründung einer Stiftung auch dazu dienen, ein bestimmtes Familienmitglied vom Erbe auszuschließen.

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Er hilft Ihnen dabei das Testament rechtssicher und fehlerfrei aufzusetzen.

Sie sind Erbe?

Als Erbe bezeichnet man das Vermögen des Erblassers, das nach seinem Tod als Verlassenschaft an die Erben aufgeteilt wird. Dabei kann ein Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt werden. Ist weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorhanden, dann greift die gesetzliche Erbfolge für die Verteilung des Erbes.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Österreich tritt dann nach dem Erbrecht Österreich in Kraft, wenn der Erblasser keine gewillkürte Erbfolge durch ein Testament oder Erbvertrag erstellt hat. Dabei wird dann die Verlassenschaft nach einer bestimmten Erbquote auf die gesetzlichen Erben aufgeteilt. Das Erbrecht Österreich unterscheidet vier Erblinien, die man auch Parentelen nennt. Dabei stehen in der ersten Parentel immer die Kinder und deren Nachkommen des Erblassers.

Zusätzlich zu den Parentelen werden eingetragene Lebenspartner in der gesetzlichen Erbfolge Ehepartnern gleichgestellt. Dabei erbt bei der gesetzlichen Erbfolge Österreich ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ein Drittel der Verlassenschaft. Die übrigen zwei Drittel werden gleichmäßig auf die Parentelen nach Priorität aufgeteilt, meistens sind dies die Kinder des Verstorbenen.

Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im Erbrecht Österreich, das der Feststellung des Vermögensstandes einer Verlassenschaft ihrer Übereignung an die Erben dient.  Anders als in Deutschland geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.

Im Verlassenschaftsverfahren sorgt ein gerichtlich bestellter Notar dafür, dass die Verlassenschaft von den rechtmäßigen Erben angetreten werden kann.

 

Pflichtteil

Ein Erbrecht Pflichtteil steht jedem gesetzlichen Erben zu, wenn er nicht durch außergewöhnliche Verfehlungen vom Erbe ausgeschlossen werden kann.

Dabei entsteht ein Pflichtteilsanspruch als Erbrecht Pflichtanteil immer dann, wenn ein gesetzlicher Erbe durch eine gewillkürte Erbfolge nicht berücksichtigt wurde.
Der gesetzliche Pflichtteil wird von einer gewillkürten Erbfolge nicht berührt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge Österreich Pflichtteil spielen sie keine Rolle.

Pflichtteil Höhe

Die Pflichtteil Höhe entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbteilsquote. Dabei wird jedoch der reine Verlassenschaftswert bei der Pflichtteil Höhe zugrunde gelegt, der sich aus allen aktiven Vermögenswerten nach Abzug von Schulden und Verfahrenskosten ergibt.  Außerdem sind Schenkungen zu Lebzeiten bei der Berechnung des Pflichtteil Erbe zu berücksichtigen.

Pflichtteilsanspruch durchsetzen

Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Zahlungsanspruch, den der Pflichtteilsberechtigte selbst am Erbe einfordern muss und notfalls auch gerichtlich durchsetzen muss.

Dabei kümmert sich das Verlassenschaftsgericht nicht um die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs.
Es steht jedem Pflichtteilsberechtigten frei, seine Ansprüche geltend zu machen. Jedoch kann der Pflichtteilsanspruch verjähren, wenn der Pflichtteilsberechtige diesen nicht oder zu spät einfordert.

 Um seinen Pflichtteilsanspruch rechtzeitig geltend zu machen, ist es empfehlenswert sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg beraten zu lassen.

Einantwortung

Durch die Einantwortung als gerichtlichem Hoheitsakt ist das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen. Dabei werden die Erben durch die Abgabe einer Erbanstrittserklärung  Eigentümer an den Vermögenswerten der Verlassenschaft. 

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist nach österreichischem Recht eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich die Verlassenschaft eines Erblassers erben. Dabei werden die einzelnen Personen der Erbengemeinschaft als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet.

Jedoch erwerben die Miterben einer Erbengemeinschaft kein Eigentum in Bruchteilen der Verlassenschaft, sie sind gemeinschaftlich („zur gesamten Hand“) an der ungeteilten Verlassenschaft berechtigt.

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