Rechtsberatung im Familienrecht

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Entscheidet man sich aufgrund von endlosen Konflikten für eine Scheidung gibt es einige rechtliche Sachverhalte zu regeln. Eine einvernehmliche Scheidung stellt zumeist die günstigere aber auch nervensparendere Variante dar. Häufig kommt es aufgrund von Uneinigkeit zum strittigen Scheidungsverfahren, was einem nicht nur Nerven raubt, sondern auch sehr kostspielig ist. In Zusammenhang mit einer Scheidung müssen auch weitere Regelungen getroffen werden, wie beispielsweise im Unterhaltsrecht, Sorgerecht oder bei der Vermögensaufteilung. Ein Scheidungsanwalt steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit kompetent zur Seite und setzt Ihr Ansprüche durch. 

Scheidung einreichen - Wie reiche ich eine Scheidung ein?

Ist man zu der Entscheidung gelangt, dass eine Ehe gescheitert ist, so ist beim Scheidung einreichen der Scheidungsantrag der erste offizielle Schritt für die Scheidung. Das Gesetz in Österreich verlangt, dass die zukünftig Geschiedenen im Scheidungsantrag bestätigen müssen, dass ihre Ehe zerrüttet ist und dass keine Aussicht besteht, dass diese wiederherstellbar ist.

Dabei kann diese als einvernehmliche Scheidung erfolgen oder als strittige Scheidung in Österreich von statten gehen. Bei beiden Varianten müssen folgende Schritte folgen.

Einvernehmliche Scheidung Salzburg

Für eine einvernehmliche Scheidung ist zunächst das gemeinsame Einvernehmen darüber vorausgesetzt, dass die Ehe nicht fortgeführt werden soll. Dabei muss ein gemeinsamer Konsens über die Vermögensaufteilung, die Kindesobsorge und den Unterhalt bestehen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen beide Ehepartner gemeinsam den Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Hierfür gibt es ein einvernehmliche Scheidung Muster.

Hierbei müssen für das Scheidung einreichen sowohl die Heiratsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, die Meldebestätigung, die Lichtbildausweise, die Geburtsurkunden der Kinder sowie ggf. der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegen. Außerdem müssen die Scheidungsfolgen geklärt sein.

Dabei handelt es sich um die Unterhaltsansprüche, den Versorgungsausgleich, die Vermögensaufteilung und die Sorgerechtsfragen. Inklusive eines Versorgungsausgleichs beträgt die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich circa 4 bis 6 Monate.

Strittige Scheidung Salzburg

Die strittige Scheidung unterscheidet zwischen den Scheidungsvarianten „Scheidung wegen Verschulden“ oder „Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft“.

Allerdings können auch in einem strittigen Verfahren die Eheleute eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Jedoch muss hierfür muss der klagende Ehegatte die Scheidungsklage zurückziehen.

Für den Fall, dass keine ausreichenden Beweise für eine Eheverfehlung vorliegen, kann ein Gericht die Scheidungsklage abweisen. Bei einer strittigen Scheidung empfiehlt sich immer die Unterstützung eines Scheidungsanwalts in Salzburg.

Ablauf Scheidungsverfahren Salzburg

Nach Abgabe des Scheidungsantrages hängt der folgende Ablauf des Scheidungsverfahrens sehr von verschiedenen Faktoren und dem Umfang der Regelungsnotwendigkeiten abhängig.

Hierbei sind insb. der Ehegattenunterhalt, der Zugewinnausgleich, die Gütertrennung, die Obsorge für die Kinder sowie der Kindesunterhalt zu nennen. Dabei ist eine strittige Scheidung immer komplexer und zeitintensiver als eine einvernehmliche Scheidung.

Jedoch kann durch ein gegenseitiges Einvernehmen der Ehepartner der Ablauf der Scheidung verkürzt werden. Außerdem sind die Scheidungskosten geringer.

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Scheidungsvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung

Die einvernehmliche Scheidung, als häufigste Form der Scheidung in Österreich, wird durch eine Scheidungsvereinbarung geregelt.
Hierfür ist vorausgesetzt, dass sich die Ehepartner sowohl über die Obsorge der Kinder und das Kontaktrecht, den Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie über die Aufteilung des Vermögens einig sind.

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Unterhalt nach einer Scheidung

Beim Unterhalt nach der Scheidung gilt generell das Verschuldensprinzip.
Danach muss der Ehegatte, der an der Scheidung allein oder überwiegend schuld ist, dem schuldlosen (weniger schuldigen) Ehegatten Unterhalt zahlen.

Dabei ist dieser Unterhalt „subsidiär“ und eine Unterhaltspflicht besteht nur, wenn der andere Ehegatte darauf angewiesen ist.
Für den Fall, dass dieser durch eine zumutbare Berufstätigkeit selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, muss auch ein schuldiger Ex-Partner keinen Unterhalt zahlen.

Falls beide Ehegatten gleichmäßig Schuld an der Scheidung tragen, besteht grundsätzlich keine gegenseitiger Unterhaltsanspruch.
Unterhaltsansprüche sind oft strittig bei Scheidungen. Hier sollte man die Beratung eines spezialisierten Experten für Familienrecht in Salzburg in Anspruch nehmen.

Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt

Grundsätzlich können Geschiedene vertraglich frei die Höhe des Ehegattenunterhalts vereinbaren. Unterhaltsansprüche müssen nicht zwangsweise vor Gericht geltend gemacht werden.

In einem Ehevertrag kann der Unterhalt bei bestehender Ehe sowie der Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt geregelt werden. Bei Scheidung nach dem Verschuldungsprinzip wird der Anspruch an Ehegattenunterhalt vom Grad der Verschuldung der Ehepartner abhängig gemacht.

Kindesunterhalt und Alimente

Der Kindesunterhalt ist in seiner Höhe abhängig vom Alter des Kindes sowie dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Dabei ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt ausgeschlossen, da die Alimente dem unterhaltsberechtigten Kind zustehen.

Ist das unterhaltsberechtigte Kind volljährig, kann der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt direkt an das Kind zahlen.
Eine sog. Playboygrenze beim Unterhalt limitiert den Kindesunterhalt und fungiert als Schutz vor übermäßigem Geldkonsum für Kinder und Jugendliche.Der sog.

Regelbedarf legt die Unterhaltshöhe für den Grundbedarf, den ein Kind in einem jeweiligen Alter benötigt, fest.

Scheidungsanwälte helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen

Gerade bei strittigen Scheidungen empfiehlt sich immer die Beratung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt in Salzburg. Er kann berechtigte Ansprüche durchsetzen und ggf eine Einigung herbeiführen.

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Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

Ein Verfahren zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen oder volljährigen Kindern wird im Außerstreitverfahren beim zuständigen Bezirksgericht geführt.
Dabei wird das Verfahren durch einen Antrag des Kindes oder eines Elternteils eingeleitet und von einem Rechtspfleger entschieden.

Im laufenden Scheidungsverfahren kann ein einstweiliger Kindesunterhalt beansprucht werden. Wird eine einvernehmliche Scheidung vollzogen, so muss eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt geschlossen werden.

Abwicklung des Scheidungsverfahren

Über den Scheidungsantrag wird mit Beschluss entschieden. Wirksam wird die Scheidung allerdings erst mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses.

Jeder Ehepartner kann den Scheidungsantrag bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zurücknehmen. Durch eine Rücknahme des Antrages wird ein schon ergangener Scheidungsbeschluss wirkungslos wird.

Vermögensaufteilung

Während einer bestehenden Ehe gilt in Österreich die Gütertrennung. Allerdings kommt es im Falle einer Scheidung zu einer gemeinsamen Vermögensaufteilung, wenn nicht durch Ehevertrag etwas anderes bestimmt ist. 

Dabei wird dann das Vermögen beider Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Demnach werden sowohl das eheliche Gebrauchsvermögen sowie die aktuell vorhanden ehelichen Ersparnisse geteilt.

Vertretung bei strittiger Scheidung

Eine  strittige Ehescheidung ist ein komplexer juristischer Sachverhalt, der für einen Laien nur schwer erfassbar ist. Deshalb ist es immer ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Familienrecht in Salzburg zu Rate zu ziehen. 

Er kann alle wichtigen Fragen beantworten und dafür sorgen, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden.

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Sorgerecht

Beim einem gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten. Ein alleiniges Sorgerecht muss in Österreich beantragt werden. Bei Geburt eines ehelichen Kindes haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht.

Väter, deren Vaterschaft bewiesen wurde, haben ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Eltern unehelicher Kinder müssen jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Auswahl des richtigen Scheidungsanwalts

Neben der fachlichen Kompetenz sind besonders persönliche Sympathie und auch räumliche Nähe bei der Auswahl eines Scheidungsanwalts in Salzburg entscheidend.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung in Österreich sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Immer müssen Anwalts- und Gerichtskosten einkalkuliert sein. 

Eine einvernehmliche Scheidung hält die Kosten gering. Eine strittige Scheidung wird insbesondere durch Folgeprozesse, in denen Unterhaltsansprüche oder Sorgerechtsfragen geklärt werden, kostspielig.

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