Scheidung in Österreich
Sie benötigen rechtlichen Beistand im Familienrecht in Salzburg?
Häufig scheitern Ehen aufgrund endlosen Konflikten und Uneinigkeiten zwischen den Ehepartnern. Sollten Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, ist es ratsam, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Folgen in Ihrer individuellen Situation zu informieren. In Österreich gibt es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung und einer strittigen Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung stellt die schnellere und auch günstigere Variante dar. Oftmals werden sich Ehepartner über die Scheidungsfolgen jedoch nicht einig und es kommt zum strittigen Scheidungsverfahren. Ein spezialisierter Scheidungsanwalt kann Ihnen in dieser schwierigen und nervenaufreibenden Zeit kompetent zur Seite stehen und Sie über alle nötigen Schritte umfassend aufklären.
Scheidung einreichen – Wie gehe ich vor?
Wenn eine Scheidung unausweichlich ist, sollte man sich gut informieren über die rechtlichen, finanziellen und weiteren Auswirkungen auf das eigene Leben. Dabei ist sehr wichtig, sich über die Folgen in Bezug auf Kindesobsorge und – unterhalt, die eigenen sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen der Scheidung sowie das gemeinsame Vermögen und dessen Aufteilung Gedanken zu machen.
Außerdem ist zu klären, ob mit dem Ehepartner eine Scheidung einvernehmlich möglich ist oder ob man sich auf eine strittige Scheidung einzustellen hat. Hierbei empfiehlt es sich immer, eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Salzburg einzuholen. Er kann den eigenen Fall realistisch einschätzen und über die Scheidungsfolgen aufklären.

Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung muss von beiden Ehepartnern zusammen beantragt werden. Zusätzlich müssen die Ehepartner bereits mindestens ein halbes Jahr getrennt leben. Außerdem muss die Ehe als endgültig zerrüttet beurteilt werden. Jedoch ist es durchaus möglich, dass die Ehepartner in dieser Zeit noch gemeinsam im selben Haus leben. Allerdings muss der Hausstand bereits weitestgehend getrennt sein und es muss eine getrennte Kontoführung erfolgt sein.
Außerdem sollte bereits Einigkeit über die Kindesobsorge und den -unterhalt sowie die Kontaktrechte nach der Scheidung herrschen. Ferner sollte eine Einigung über die Aufteilung des Vermögens möglich sein. Der Scheidungsantrag sollte gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt für Familien- & Scheidungsrecht in Salzburg erstellt werden und kann dann beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Aufenthalts der Ehepartner eingereicht werden.
Strittige Scheidung
Eine strittige Scheidung in Österreich ist ein reguläres und vollständiges Zivilverfahren. Deshalb ist die strittige Scheidung auch aufwändiger und komplizierter als eine einvernehmliche Scheidung.
Hierbei reicht der scheidungswillige Ehepartner einseitig eine Scheidungsklage ein und muss dabei einen Scheidungsgrund geltend machen. Dieser kann entweder im Verschulden des anderen Ehepartners oder in einer Auflösung der häuslichen Gemeinschaft begründet sein. Ferner können in Sonderfällen auch eine Geisteskrankheit oder eine ansteckende Krankheit angeführt werden bei der Scheidung in Österreich.
Scheidung mit Anwalt – Wobei kann mich ein Scheidungsanwalt unterstützen?
Ein Anwalt kann im Vorfeld einer Scheidung sowohl einen als auch beide Ehepartner bei der Regelung der Scheidung beraten und über die Scheidungsfolgen aufklären. Hierbei kann er eine wertvolle Unterstützung zum Erreichen einer einvernehmlichen Scheidung sein.
Ist eine strittige Scheidung unvermeidlich, kann ein Anwalt für Scheidungsrecht in Salzburg einen Ehepartner vor Gericht vertreten und dafür sorgen, dass er seine berechtigten Ansprüche vor Gericht durchsetzen kann. Ferner kann er sowohl den Scheidungsantrag formulieren als auch die Scheidungsklage als Vertretung durchführen für einen Ehepartner.
Scheidung Kosten – Wie viel kostet mich ein Scheidungsverfahren?
Bei einer strittigen Scheidung in Österreich liegen die Scheidung Kosten auf jeden Fall deutlich höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Dabei entstehen allein für das Einreichen der Klageschrift Scheidung Kosten in Höhe von 297 €.
Wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein Vergleich erreicht, fallen weitere Kosten in Höhe von 279 € bis 418 € an. Zusätzlich fallen die Kosten für den eigenen Anwalt an. Die Anwaltskosten der Gegenpartei werden normalerweise von dem Ehepartner übernommen, der im Scheidungsverfahren unterliegt.
Sie wollen sich scheiden lassen?
Jetzt kostenfrei erstberaten lassen vom Scheidungsanwalt in Salzburg
Scheidung mit Kindern – Wer bekommt die Kinder?
Haben die Ehepartner während einer bestehenden Ehe beide ein Sorgerecht für die Kinder, so bleibt dieses in der Regel auch nach der Scheidung bestehen. Jedoch bleibt zu klären, bei welchem Elternteil das Kind nach der Scheidung leben soll. Kann hierüber keine Einigung erzielt werden, kann das zuständige Standesamt bei einer Scheidung mit Kind die Obsorge des Kindes bestimmen. Dabei entstehen dann auch Unterhaltsansprüche an den Partner, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Zusätzlich müssen Regelungen für den Umgang getroffen werden und bei gemeinsamem Sorgerecht auch für das Kind wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Scheidung Unterhalt – Welche Unterhaltsansprüche habe ich nach einer Scheidung?
Das Thema Scheidung Unterhalt kann nur anhand eines individuellen Falles beantwortet werden. Unterhaltsregelungen können dabei von den Ehepartnern immer frei vertraglich vereinbart werden. Für den Fall, dass keine Einigung möglich ist, greifen gesetzliche Regelungen. Hierbei wird einerseits auf die Art der Scheidung abgestellt (Scheidung mit oder ohne Verschulden) und andererseits werden die Lebensverhältnisse der Ehepartner berücksichtigt. Zusätzlich werden dann bei einer Scheidung mit Kind auch die Unterhaltsansprüche für Kinder geklärt. Gerade bei strittigen Unterhaltsansprüchen empfiehlt sich unbedingt die Unterstützung eins spezialisierten Scheidungsanwalts in Salzburg. Er kann im individuellen Fall berechtigte Ansprüche auch vor Gericht durchsetzen.