Vermögensaufteilung bei Scheidung in Österreich
Im Zusammenhang mit einer Scheidung müssen auch Regelungen zur Vermögensaufteilung getroffen werden. Dies kann häufig doch sehr kompliziert werden, vor allem wenn ungleiche Vermögensverhältnisse vorherrschen und Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern die momentane Situation bestimmen. Der Vollzug einer Gütertrennung soll für eine faire Aufteilung des Vermögens sorgen. Um für klare Vermögensverhältnisse zu sorgen ist es allenfalls ratsam, sich an einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu wenden.
Der Ehevertrag und die Gütertrennung
Eine Scheidung in Österreich wird in Bezug auf die Vermögensaufteilung bei Trennung nach dem gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung geregelt, sofern die Ehepartner nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung vereinbart haben.
Dabei verbleibt das Vermögen, das ein Ehepartner in eine Ehe eingebracht hat oder selbst erworben hat, bei einer Scheidung und Vermögensaufteilung sein Eigentum. Deshalb müssen auch beide Partner jeweils für ihre eigenen Schulden haften. Allerdings gilt hier die Ausnahme der Solidarhaftung, bei der mehrere Personen für eine gesamte Forderungshöhe haften (z. B. gemeinsame Kreditaufnahme).
Scheidung Vermögensaufteilung bei Trennung
Grundsätzlich wird bei einer gesetzlichen Vermögensaufteilung (Gütertrennung) das Vermögen, dass von den Ehepartnern zwischen dem Datum der Heirat und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung geschaffen oder bereits besessen wurde, aufgeteilt. Dabei wird auch der Verbleib von vorhandenen Schulden geklärt.
Die Vermögensaufteilung Scheidung umfasst alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die von beiden Ehepartnern genutzt wurden – so etwa der Hausrat, ein gemeinsames Haus oder Wohnung oder ein Auto. Zusätzlich alle Wertanlagen, wie Geldvermögen, Sparbücher oder Wertpapiere. Generell wird das Vermögen, dass beide Ehepartner im Laufe der Ehe erworben haben, zwischen beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Jedoch ausgenommen bleiben Sachen, die bereits in die Ehe eingebrachtes Vermögen darstellen, sowie Geschenke von Dritten oder ein Erbe und Anteile an Unternehmen.
Schwierig wird eine Gütertrennung bei Ehewohnungen oder -häusern. Dabei kann ein Ehepartner ein Recht auf die Immobilie erlangen, auch wenn der Andere Partner diese in die Ehe eingebracht hat. Gründe hierfür sind z. B. dringender Wohnbedarf, wenn gemeinsame Kinder gegeben sind. Hierbei sollte unbedingt im Streitfalle ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg hinzugezogen werden.
Scheidung Vermögensaufteilung Immobilien - Wie wird ein Haus bei einer Scheidung aufgeteilt?
Die Scheidung Aufteilung eins Hauses in Österreich wird vom alleinigen Wohnrecht und dem Wert der Immobilie bestimmt. Dabei wird eine gerechte Aufteilung der Immobilie durch eine Auszahlung bei der Scheidung erreicht.
Für den Fall, dass ein Ehepartner erst durch die Ehe zum Miteigentümer einer Immobilie wurde, muss der andere Partner ihm eine Entschädigungszahlung leisten, damit dieser sich eine neue Wohnung suchen kann.
Dabei ist die Höhe der Entschädigungszahlung von verschiedenen Faktoren abhängig. Um den eigenen Anspruch durchsetzen zu können, sollte man sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg beraten.
Steht man bei Scheidung allein im Grundbuch?
Für den Fall, dass im Grundbuch nur ein Ehepartner als Eigentümer steht, gehört nach der Scheidung ihm auch das Haus alleine. Normalerweise behält dieser das Eigentum auch und bewohnt es weiterhin.
Allerdings kann ein Gericht während der Trennungszeit auch dem Nichteigentümer die Eheimmobilie zur Nutzung zuteilen. Jedoch ist dies nur möglich, wenn dieser Ehepartner nachweisen kann, dass er für sich und die Kinder keinen bezahlbaren Wohnraum findet. Dabei ändert sich an den Eigentumsverhältnissen der Immobilie jedoch nichts.
Was geschieht bei Scheidung mit der Wohnung, die vor der Ehe gekauft wurde?
Geht es um den Zugewinnausgleich in Österreich bei der einvernehmlichen oder strittigen Scheidung, ist der Eigentümer eines Hauses zunächst nicht relevant, da eine gerechte Aufteilung erzielt werden soll.
Dies ist auch dann gültig, wenn der Eigentümer die Immobilie vor der Ehe gekauft hat und bei der Scheidung alleine im Grundbuch steht. Für den Fall, dass der andere Ehepartner einen Wohnanspruch hat, spielt der Alleineigentümer der Immobilie für den Zugewinnausgleich Österreich eine untergeordnete Rolle.
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