Anwalt für Vertragsrecht in Salzburg

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Mag. Johaness Koman - Vertragsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg
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Verträge bestimmen unser Leben. Es gibt kaum jemanden, der in seinem Leben noch keine Unterschrift unter einer Vereinbarung gesetzt hat. Häufig nimmt man sich zu wenig Zeit, um einen Vertrag in Ruhe durchzulesen. Dadurch werden häufig wichtige Klauseln übersehen, was häufig zu Streitigkeiten und vor allem kostspieligen Überraschungen führt. Es ist daher empfehlenswert Ihren Vertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht erstellen oder prüfen zu lassen. 

Anwalt für Vertragsrecht in Salzburg

Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Salzburg ist der richtige Partner bei der Erstellung von wichtigen Verträgen. Dabei kann es sich um einen Ehevertrag für eine bevorstehende Heirat handeln oder einen Schenkungsvertrag für einen Erben.

Auch im Geschäftsleben braucht man rechtssichere und individuelle Verträge. Neben Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch der Arbeitsvertrag, der Geschäftsführervertrag oder ein Kooperationsvertrag Gegenstand von anwaltlicher Beratung.

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Vertrag erstellen

Einen Vertrag sollte man immer schriftlich anschließen, damit im Streitfall eine Grundlage vorhanden ist, anhand derer ein Urteil möglich wird. Häufig sind in Verträgen jedoch Paragraphen schwammig und deshalb zweideutig formuliert.

Deshalb gibt es Interpretationsmöglichkeiten, die Streitfälle auslösen können. Dabei benötigt man dann die Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht in Salzburg, um einen Streit beilegen zu können.

Aus diesem Grund ist es besser, bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung für einen kleineren Betrag einen Anwalt mit der Vertragserstellung oder Vertragsprüfung zu beauftragen.

Das Vertrag erstellen durch einen Anwalt schafft klare und präzise Formulierungen und ein rechtssicheres Dokument, das ihre Interessen bestmöglich berücksichtigen kann.

Vertrag prüfen

In einem Vertrag werden die Pflichten aller Vertragsparteien festgehalten. Dabei unterscheidet man zwischen Nebenpflichten und Hauptpflichten. Hierbei legt die Hauptpflicht fest, um welche Art des Vertrages es sich handelt und welche grundsätzliche Beziehung die Vertragsparteien eingehen.

Zusätzlich legt die Nebenpflicht die zwischen den Parteien vereinbarten weiteren Pflichten jeder Partei fest. Verstößt eine Partei gegen die Pflichten oder kommt diesen nicht nach liegt eine Vertragsbruch vor.

Je nach Vertragsart hat der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollte man vor Vertragsunterzeichnung immer einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht in Salzburg die Verträge prüfen lassen.

Ehevertrag

Nach dem Eherecht in Österreich herrscht der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Dennoch werden zunehmend Eheverträge in Österreich abgeschlossen, denn auch die Zahl der Scheidungen steigt an.

Häufig sind finanzielle Streitigkeiten oder gegenseitiges Misstrauen bei Geldangelegenheiten ein Grund für eine Scheidung. Deshalb wird eine faire Rechtsabsicherung der Vermögensverhältnisse beider Ehepartner heute vielfach für sinnvoll erachtet.

In einem Ehevertrag in Österreich werden besonders finanzielle Aspekte geregelt, im Regelfall der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich sowie die Höhe der Unterhaltszahlungen. Außerdem kann ein Ehevertrag eine teure strittige Scheidung vermeiden.

Immobilienkaufvertrag bzw. Liegenschaftsvertrag

Einen Immobilienkaufvertrag sollte man auf jeden Fall schriftlich abschließen. Dabei kann die grundsätzliche Formfreiheit beim Immobilienkaufvertrag besonders im Streitfall zu Problemen führen, wenn die Vertragsbedingungen zu schwammig formuliert wurden.

Deshalb sollte man einen Immobilienkaufvertrag immer von Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Salzburg aufsetzen oder prüfen lassen. Dieser kann außerdem die anfallenden Steuern und Gebühren errechnen, eine treuhändische Sicherstellung des Kaufpreises erledigen und den Eintrag des Immobilienkaufvertrages im Grundbuch veranlassen.

Ohne einen Grundbucheintrag ist kein Immobilienkauf wirksam in Österreich. Dabei muss der Eintrag ins Grundbuch über das Bezirksgericht erfolgen. Erst wenn der Grundbucheintrag auf den Käufer geändert wurde, ist der Immobilienverkauf rechtskräftig.

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Mietvertrag

Der Mietvertrag ist Grundbestandteil der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter in Österreich über die Mietsache. Durch die Unterzeichnung eines Mietvertrages stimmt der Mieter den vom Vermieter im Vertrag festgelegten Konditionen zu.

Hierbei sollte man unbedingt darauf achten, dass die im Mietvertrag angegebenen Kündigungsfristen, die Mietzinserhöhungen, die eingetragene Grundfläche der Immobilie aber auch die Bedingungen zur Nutzung der Allgemeinfläche sowie die Kosten für die Pflege dieser, rechtmäßig sind.

Dabei sollte man sich alle mündlichen Zusicherungen wie Nutzung von Parkplatzflächen, Garagen, Garten oder Waschräumen schriftlich bestätigen lassen. Ein Mietvertrag muss immer die Adresse der Immobilie und ihre Beschreibung (Stockwerk etc.) sowie die Kosten für Miete, Betriebskosten, Provision an Makler etc. enthalten.

Ferner sind Angaben zu Mietfälligkeiten und Kündigungsfristen zu machen. Außerdem sind die Hausordnung und evtl. Sondervereinbarungen (z. B. Haustiere) Bestandteil des Mietvertrages.

Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag gesteht einem Pächter das Nutzungsrecht eines Grundstücks oder einer Immobilie zu. Deshalb werden viele Pachtverträge zur Nutzung eines Gastronomie-, Landwirtschaft- oder Hotelbetriebes geschlossen.

Nach § 1091 ABGB definiert sich die Pacht als ein überlassener Gegenstand oder eine überlassene Immobilie, die nur durch „Fleiß und Mühe gebraucht werden kann“. Bei der Miete wird der Gegenstand oder die Immobilie hingegen zur reinen Nutzung überlassen.

Deshalb darf der Pächter auch die durch die Pacht erwirtschafteten Einnahmen einbehalten, was bei einer Miete nicht der Fall ist. Ein wichtiger Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt auch in der Kündigungsfrist.

Ein Pachtvertrag kann nur 6 Monate zu Ende des Halbjahres gekündigt werden. Hierbei haben beide Parteien bei einer Kündigung dann etwas mehr Planungszeit. Jedoch gilt für den Pächter nicht das Mieterschutzgesetz, was auf jeden Fall ein Nachteil ist.

Schenkungsvertrag

In Österreich entsteht dann ein Schenkungsvertrag, wenn der Beschenkte eine nicht näher bestimmte Sache wie etwa einen Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag von einer anderen Person erhält und akzeptiert.

Dabei ist die gebende Person der Geschenkgeber. Er bekommt bei einem Schenkungsvertrag keine Gegenleistung für seine Gabe. Für den Fall, dass der Beschenkte das Geschenk nicht akzeptieren kann oder möchte, entsteht kein gültiger Schenkungsvertrag.

Ein schriftlicher Schenkungsvertrag kann Streitigkeiten über den rechtmäßigen Besitz an einer Sache vermeiden.
Dabei kann ein Schenkungsvertrag als Schenkung auf den Todesfall oder auch als eine Schenkung zu Lebzeiten angelegt sein.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wenn sie nicht durch Gesetz oder einen Kollektivvertrag bereits zwingend festgelegt sind. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers besteht in der Arbeitsleistung.

Wichtige Merkmale eines Arbeitsvertrages sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers (weisungsgebunden), seine persönliche Arbeitspflicht und die Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes.

Dabei kommt der Erfolg der Arbeit dem Arbeitgeber zu Gute, der jedoch auch das Geschäftsrisiko trägt.

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