Kaufvertrag Immobilien
– Das sollten Sie über den Immobilienkaufvertrag wissen
Beim Verkauf einer Immobilie muss man in Österreich einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Damit soll sowohl der Käufer als auch der Verkäufer geschützt werden und alle Vereinbarungen der Vertragsparteien festgehalten werden. Bei der Erstellung eines Immobilien Kaufvertrages müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Es ist daher ratsam, sich von einem Anwalt für Vertragsrecht ausführlich beraten zu lassen.
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Salzburg
In Österreich kann ein Immobilien Kaufvertrag von den Vertragspartnern selbst aufgesetzt werden. Dabei ist der Kaufvertrag Immobilien formfrei und gilt z.B. auch als mündlicher Kaufvertrag. Zum Schutz der Vertragsparteien sollte er aber schriftlich fixiert und von einem Notar beglaubigt werden, um die Echtheit der Unterschriften zu beurkunden. Hierbei gilt es, mögliche Vertragsfehler auszuschließen und deshalb sollte man immer den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Salzburg.
Zusätzlich muss der Eintragungsgrundsatz im Grundbuch beachtet werden. In Österreich ist für die Eigentumsübertragung nicht der Kaufvertrag Immobilien ausschlaggebend, sondern der Eintrag ins Grundbuch. Deshalb ist der Immobilienkaufvertrag erst rechtskräftig, wenn die Eingabe bei Gericht erfolgt ist. Erst mit dem geänderten Grundbucheintrag ist der Kauf wirklich abgeschlossen.
Zusätzlich muss vor dem Kaufabschluss geklärt werden, wie die ordnungsgemäße Zahlung und Übergabe überwacht wird und wer das Finanzamt informiert. Außerdem sollte sich der Käufer über mögliche Mietrechte informieren, die nicht erlöschen nicht mit einem neuen Besitzer. Ferner muss auch die Immobilienertragsteuer beachtet werden.
Kaufvertrag beim Haus
Kaufvertrag bei einer Wohnung
Kaufvertrag Eigentumswohnung worauf achten? Beim Kaufvertrag Immobilien beachten sollte man für eine noch nicht fertiggestellte Wohnung, dass im Vertrag eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen wird. Dabei verhindert man, dass die Immobilie noch vor der Eigentumsübertragung an Käufer bereits wiederverkauft oder belastet wurde. Bei einer bereits genutzten Wohnung sollte man den Stand des Hausgeldes beachten, da man für Rückstände als neuer Eigentümer einstehen muss. Um die Grunderwerbsteuer senken zu können, sollte man die Instandhaltungsrücklage im Vertrag festhalten, da diese von der Steuer befreit ist.
Der Immobilienkaufvertrag der Wohnung sollte alle zusätzlichen Flächen wie Keller, Stellplatz, Garten beinhalten. Außerdem sollten Anzahlungen im Kaufvertrag Immobilien eintragen sein und auch die damit verbundenen Verzugszinsen sollten auf Angemessenheit geprüft werden. Auch der Wohnungskaufvertrag muss bei einem Notar beurkundet werden. Eine Beratung zur Gestaltung empfiehlt sich bei einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Salzburg.
Kaufvertrag bei einem Grundstück
Anders als Schenkungen, die an einen Todesfall gebunden sind, sind Schenkungen unter Lebenden nicht Bestandteil einer zukünftigen Verlassenschaft.Dabei dürfen jedoch keine Pflichtteilansprüche von Erben berührt werden, da ein Pflichtteilsberechtigter seinen Teil vom Beschenkten einfordern kann.
Dabei ist dies aber nur gültig, wenn beide Parteien Pflichtteilsberechtigte sind. Für den Fall, dass dies nicht gegeben ist, kann der eigene Anspruch auf den Pflichtteil nur eingefordert werden, wenn max. 2 Jahre zwischen Todesfall und Schenkung liegen. Müssen Sie als Pflichtteilsberechtigter ihren Anteil einfordern, sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Experten für Erbrecht in Salzburg beraten lassen.
Immobilienkaufvertrag Checkliste – Was gehört in einen Kaufvertrag?
Wird der Schenkungsvertrag auf den Todesfall vereinbart, verspricht der Geschenkgeber die Schenkung zum Zeitpunkt seines Todes. Dabei ist diese Form der Übertragung im Gegensatz zu einem Testament nicht widerrufbar. Jedoch kann der Geschenkgeber den betroffenen Gegenstand oder das Vermögen bis zu seinem Ableben selbst nutzen. Diese Form des Schenkungsvertrags fällt unter die Verlassenschaft.
Immobilienkaufvertrag Checkliste – Was gehört in einen Kaufvertrag?
- Alle Angaben zu den Vertragsparteien (Name und Anschrift, Geburtsdatum)
- Vollständige Beschreibung des Kaufgegenstandes (Art der Immobilie mit Adresse und wichtige weitere Informationen zum Grundbuchstand)
- Den Kaufpreis sowie die Zahlungsmodalitäten
- Die Regelung zur Übergabe der Immobilie
- Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel an der Immobilie
- Eine Aufsandungserklärung, durch die sich der Verkäufer mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch einverstanden gibt
- Alle Angaben zu den bücherlichen Rechten (Dienstbarkeit, Pfandrechte, etc.), dabei kann dies durch einen Grundbuchauszug erfolgen, der als Anlage dem Kaufvertrag beigefügt wird
- Immer bei Eigentumswohnungen: Alle Angaben zu der Hausverwaltung und dem Sanierungsbedarf am Gebäude
- Die Regelungen für die treuhändige Abwicklung
- Zusätzliche Vereinbarungen zu Gebühren
- Vollständige Angaben zur Einverleibung - dem Erwerb des Eigentumsrechts durch die Eintragung im Grundbuch
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